§ 57a-Begutachtung (Pickerl) in Oberalm

Wir führen die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG für Pkw, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge durch. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin.

Was wird bei der § 57a-Überprüfung geprüft?

Geprüft werden Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs. Dazu gehören unter anderem Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Reifen, Abgasanlage, Karosserie, Gurte, Scheibenwischer, Hupe und Spiegel.

Was passiert bei Mängeln?

Festgestellte Mängel werden im Gutachten dokumentiert und nach den gesetzlichen Vorgaben eingestuft. Kleinere behebbare Punkte können wir nach Ihrer Freigabe direkt erledigen.

Ist eine Reparatur oder Nachprüfung nötig, erklären wir Ihnen den Befund und besprechen Umfang sowie Kosten. Die erforderlichen Arbeiten können wir in unserer Werkstatt durchführen.

Wann muss ich zum Pickerl?

Der Fälligkeitsmonat ist auf der Begutachtungsplakette markiert. Intervalle und Toleranzzeiträume hängen von Fahrzeugklasse und Zulassung ab; bei Fahrten ins Ausland kann die österreichische Toleranz außerdem unberücksichtigt bleiben. Aktuelle Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at. Vereinbaren Sie den Termin im Zweifel vor dem gelochten Monat.

Was kostet die Pickerl-Überprüfung?

Der Preis richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Wenn Sie uns die Fahrzeugdaten nennen, geben wir Ihnen vorab Auskunft. Reparaturen aufgrund festgestellter Mängel werden nur nach Rücksprache durchgeführt.

Weitere Werkstattleistungen

Reparaturen

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Wartungen & Inspektion

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Reifenservice

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Pickerl-Termin vereinbaren

Halten Sie bei der Terminvereinbarung Zulassung und Fälligkeitsmonat bereit. Wir sagen Ihnen, welcher Termin verfügbar ist und wie lange Sie das Fahrzeug einplanen müssen.

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